Wir liefern Ihnen wahlweise Strom aus 100% regenerativen Quellen wie Wasser, Wind und Sonne oder Normalstrom von verlässlichen deutschen Lieferanten. Die Preise hierfür kalkulieren wir aktuell auf Basis der täglichen Notierungen an der Strombörse. So ist sichergestellt, dass wir Ihnen jederzeit ein wettbewerbsfähiges Angebot machen können.
Diesen Energiepreis garantieren wir für 12 oder 24 Monate. Das heißt, dass wir unseren Preis innerhalb dieses Zeitraumes auch dann halten, wenn der Strompreis an der Börse steigt. Sollten sich die im Strompreis enthaltenen Kosten, die wir nicht beeinflussen können wie z.B. Kosten für die Nutzung der Netze oder hoheitliche Abgaben, verändern, werden wir den Strompreis anpassen. Dies gilt sowohl bei der Senkung als auch bei einer Erhöhung dieser Kosten. Die Anpassung wird immer in dem Umfang erfolgen, wie sich die tatsächlichen Kosten verändern. Sie erhalten somit einen fairen und transparenten Preis für Energie ohne versteckte Kosten.
Der Kundenservice erfolgt durch Ihren im Leuendorff - Team bekannten Ansprechpartner vor Ort. Wir sind Ihr regionaler mittelständischer Energiehändler in Ihrer Nähe.
Sie haben die Wahl zwischen unseren Leuendorff Ökostrom 100% Strom aus regenerativen Quellen, oder etwas preiswerteren Leuendorff Normalstrom. Sprechen Sie Ihren bekannten Ansprechpartner bezüglich des aktuellen Tagespreises an.
Leuendorff Ökostrom | Leuendorff Normalstromwie der deutsche Durchschnitt | |||||||||||||||||||
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• Kein CO2-Ausstoß • Kein radioaktiver Abfall |
| • CO2-Ausstoß 503 g/kWh • Radioaktiver Abfall 0,0005 g/kWh
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Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz | ||||||||||||||||||||
Quelle für die Stromherkunft im deutschen Durchschnitt sind die Zahlen des BDEW. |
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Diese Entwertung von Herkunftsnachweisen entspricht den gesetzlichen Vorgaben zur Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz. Demnach muss ein Stromlieferant für direkt vermarktete "sonstige erneuerbare Energien", die nicht nach dem EEG gefördert sind, Herkunftsnachweise verwenden und beim Umweltbundesamt entwerten.
Das Herkunftsnachweisregister im Umweltbundesamt setzt die Vorgaben der EU-Richtlinie 2009/28/EG in Deutschland um. Gemäß Art. 15 dieser Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten ein elektronisches Register für Strom aus erneuerbaren Energien errichten. Diese Aufgabe überträgt das Erneuerbare-Energien-Gesetz dem Umweltbundesamt (§ 55 EEG 2012 bzw. § 79 EEG 2014)